HINWEIS ZUM EU-KONFORMEN EINWEGGESCHIRR
Ab Juli 2021 wird es gemäß der EU-Richtlinie über Einwegkunststoffartikel verboten sein, bestimmte Artikel aus Kunststoff im EU-Raum in Umlauf zu bringen.
Betroffen sind die folgenden Kunststoffprodukte, einschließlich Biokunststoffe:
Messer, Gabeln, Löffel und Essstäbchen
Teller
Rührstäbchen
Trinkhalme
sowie alle Lebensmittelverpackungen aus EPS (expandiertes Polystyrol) und alle Artikel aus oxo-abbaubaren Kunststoffen.
Für die folgenden Artikel sollte eine Reduzierung bzw. ein reduzierter Einsatz angestrebt werden:
Plastikbecher und Pappbecher mit Kunststoffbeschichtung.
Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff
Tüten und Folienverpackungen
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